Zum Schreiben des MLR gibt es Formblätter z. B. zur Beantragung von Nachtsichttechikeinsatz. Diese sind bei Bedarf bei der Geschäftsstelle erhältlich.
Das Ministerium für Ländlichen Raum hat Einzelheiten über den nach § 9 Abs. 2 DJV JWMG möglichen Einsatz von Nachtsichtgeräten bei der Schwarzwildjagd bekanntgegeben.
Der Einsatz kann nur in streng begrenztem Rahmen erfolgen.
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Zum Schreiben des MLR gibt es Formblätter z. B. zur Beantragung von Nachtsichttechikeinsatz. Diese sind bei Bedarf bei der Geschäftsstelle erhältlich.