Nachtrag des LJV zum Maßnahmekatalog ASP
Zu Punkt 1 „Verstärktes Monitoring“
Wie ist im Fall eines Totfundes vorzugehen?
Wegen des erhöhten Risikos der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland empfiehlt die AG Seuchen, jedes verendet aufgefundene Stück Schwarzwild – ob Fallwild oder Unfallwild - immer zu beproben und möglichst nur über Verwahrstellen zu entsorgen. Verendet aufgefundenes Schwarzwild bei unklarer Todesursache (kein Unfallwild) ist zunächst an Ort und Stelle zu belassen und umgehend dem zuständigen Veterinäramt mitzuteilen. Die Kontaktdaten der Ämter finden Sie unter www.veterinaeraemterbw.de. Die Behörde entscheidet über das weitere Vorgehen, insbesondere über Art und Umfang der Probenahme, Bergung und Entsorgung bzw. Zuführung solcher Stücke an die Untersuchungsämter. In der Regel ist die Beprobung mittels Tupfer (getränkt mit bluthaltiger Flüssigkeit) ausreichend. Die Beprobung von verendetem Unfallwild kann mittels Blutproben (2 Röhrchen) oder Bluttupfer vorrangig durch den Jagdausübungsberechtigten erfolgen.








