Am 30.08.2025 und 11.10.2025 führt der Kreisverein Badische Jäger Rastatt e.V.
Brauchbarkeitsprüfungen nach der BrbPO des LJV Baden-Württemberg vom
01.04.2024 aus. Geprüft wird in den Revieren um Rastatt in den Modulen 1.1, 1.2, 1.3
und 1.4.
Nennschluss ist der 16.08.25 (Prüfung 30.08.25), der 23.08.2025 (Prüfung 06.09.2025) und 27.09.25 (Prüfung 11.10.25).
Es können je Prüfung(smodul) pro Prüfungstag maximal 6 Hunde geprüft werden.
Mitglieder der Badischen Jäger Kreisverein Rastatt Baden-Baden e.V. haben
Vorrang. Zugelassen sind Hunde, die die Anforderungen nach Punkt 2.2 Ziffer a - j
der BrPo LJV Baden-Württemberg Stand 01.04.2024 erfüllen.
Brauchbarkeitsprüfung am 06.09.2025
Geprüft werden hier Modul 1.1 und 1.2
Brauchbarkeitsprüfungen am 30.08.2025 und 11.10.2025
Modul 1.1
Zulassung: 6 Hunde
Die Übernachtfährte wird mit Wildschweiß getropft. Das Nenngeld für Modul 1.1
beträgt 110,00 € für Mitglieder des Kreisvereins, für Nichtmitglieder 130,00 €.
Modul 1.2
Zulassung: 6 Hunde
Das Modul 1.1 muss für die Teilnahme an Modul 1.2 bestanden sein. Das Nenngeld
für Modul 1.2 beträgt 20,00 € für Mitglieder des Kreisvereins, für Nichtmitglieder
30,00 €
Modul 1.3
Zulassung: 6 Hunde
Die Prüfung wird gemäß der Stuttgarter Vereinbarung durchgeführt sein. Das
Modul 1.1 muss bestanden sein. Das Nenngeld für Modul 1.3 beträgt 40,00 € für
Mitglieder des Kreisvereins, für Nichtmitglieder 50,00 €.
Modul 1.4
Zulassung: 6 Hunde
Das Modul 1.1 muss bestanden sein. Das Mindestalter des Hundes für die Teilnahme
an Modul 1.4 beträgt 24 Monate und ein Nachweis des Hundes über ein sicht-,
fährten-, oder spurlautes Jagen muss vom Hundeführer am Prüfungstag vorgelegt
werden. Das Nenngeld für Modul 1.4 beträgt 120,00 € für Mitglieder des Kreisvereins,
für Nichtmitglieder 140,00 €. Die Übernachtfährte wird mit Wildschweiß getropft.
Nenngeld ist Reuegeld. Jedes Modul ist separat anzumelden.
Nennung auf Formblatt Nr. 1 des LJV unter Beifügung einer Kopie der Ahnentafel des Hundes.
Frisches Schleppwild (Kaninchen, Ente) ist vom Führer mitzubringen.
Vor Beginn der Prüfung sind dem Prüfungsleiter folgende Unterlagen vorzulegen: Ahnentafel, Nachweis der gültigen Tollwutschutzimpfung, Nachweis über bereits abgelegte Prüfungen, gültiger Jagdschein inklusive aktuellem Schiessnachweis.
Die Teilnahme erfolgt ohne jegliche Haftung seitens des Veranstalters und der Revierinhaber.
Nennungen an Sahim Focic, Email: hundewesen-badischejaeger(at)outlook.de
Die Zahlung des Nenngeldes muss bis zum Nennungsschluss auf dem Konto der Badischen Jäger Rastatt Baden-Baden bei der VR-Bank Mittelbaden, IBAN: DE70665623000072200209, BIC: GENODE61IFF eingegangen sein.