Brauchbarkeitsprüfungen 2025

Am 30.08., 06.09. und 11.10.2025 führt der Kreisverein Badische Jäger Rastatt e.V. Brauchbarkeitsprüfungen durch.

 

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Am 30.08.2025 und 11.10.2025 führt der Kreisverein Badische Jäger Rastatt e.V.

Brauchbarkeitsprüfungen nach der BrbPO des LJV Baden-Württemberg vom

01.04.2024 aus. Geprüft wird in den Revieren um Rastatt in den Modulen 1.1, 1.2, 1.3

und 1.4.

 

Nennschluss ist der 16.08.25 (Prüfung 30.08.25), der 23.08.2025 (Prüfung 06.09.2025) und 27.09.25 (Prüfung 11.10.25). 

 

Es können je Prüfung(smodul) pro Prüfungstag maximal 6 Hunde geprüft werden.

Mitglieder der Badischen Jäger Kreisverein Rastatt Baden-Baden e.V. haben

Vorrang. Zugelassen sind Hunde, die die Anforderungen nach Punkt 2.2 Ziffer a - j

der BrPo LJV Baden-Württemberg Stand 01.04.2024 erfüllen.

 

Brauchbarkeitsprüfung am 06.09.2025

Geprüft werden hier Modul 1.1 und 1.2

 

 

Brauchbarkeitsprüfungen am 30.08.2025 und 11.10.2025

 

Modul 1.1

Zulassung: 6 Hunde

Die Übernachtfährte wird mit Wildschweiß getropft. Das Nenngeld für Modul 1.1

beträgt 110,00 € für Mitglieder des Kreisvereins, für Nichtmitglieder 130,00 €.

 

Modul 1.2

Zulassung: 6 Hunde

Das Modul 1.1 muss für die Teilnahme an Modul 1.2 bestanden sein. Das Nenngeld

für Modul 1.2 beträgt 20,00 € für Mitglieder des Kreisvereins, für Nichtmitglieder

30,00 €

 

Modul 1.3

Zulassung: 6 Hunde

Die Prüfung wird gemäß der Stuttgarter Vereinbarung durchgeführt sein. Das

Modul 1.1 muss bestanden sein. Das Nenngeld für Modul 1.3 beträgt 40,00 € für

Mitglieder des Kreisvereins, für Nichtmitglieder 50,00 €.

 

Modul 1.4

Zulassung: 6 Hunde

Das Modul 1.1 muss bestanden sein. Das Mindestalter des Hundes für die Teilnahme

an Modul 1.4 beträgt 24 Monate und ein Nachweis des Hundes über ein sicht-,

fährten-, oder spurlautes Jagen muss vom Hundeführer am Prüfungstag vorgelegt

werden. Das Nenngeld für Modul 1.4 beträgt 120,00 € für Mitglieder des Kreisvereins,

für Nichtmitglieder 140,00 €. Die Übernachtfährte wird mit Wildschweiß getropft.

 

Nenngeld ist Reuegeld. Jedes Modul ist separat anzumelden.

Nennung auf Formblatt Nr. 1 des LJV unter Beifügung einer Kopie der Ahnentafel des Hundes.

Frisches Schleppwild (Kaninchen, Ente) ist vom Führer mitzubringen.

Vor Beginn der Prüfung sind dem Prüfungsleiter folgende Unterlagen vorzulegen: Ahnentafel, Nachweis der gültigen Tollwutschutzimpfung, Nachweis über bereits abgelegte Prüfungen, gültiger Jagdschein inklusive aktuellem Schiessnachweis.
Die Teilnahme erfolgt ohne jegliche Haftung seitens des Veranstalters und der Revierinhaber.

 

Nennungen an Sahim Focic, Email: hundewesen-badischejaeger(at)outlook.de 

Die Zahlung des Nenngeldes muss bis zum Nennungsschluss auf dem Konto der Badischen Jäger Rastatt Baden-Baden bei der VR-Bank Mittelbaden, IBAN: DE70665623000072200209, BIC: GENODE61IFF eingegangen sein.