Geprüft wird in den Revieren um Rastatt in den Modulen 1.1, 1.2, 1.3 Nennschluss ist der 01.10.2026 Es können je Prüfung(-smodul) maximal 6 Hunde geprüft werden.
Mitglieder der Badischen Jäger Kreisverein Rastatt Baden-Baden e.V. haben Vorrang. Zugelassen sind Hunde, die die Anforderungen nach Punkt 2.2 Ziffer a - j der BrPo LJV Baden-Württemberg Stand 01.04.2024 erfüllen.
Modul 1.1
Zulassung: 6 Hunde
Die Übernachtfährte wird mit Wildschweiß getropft. Das Nenngeld für Modul 1.1 beträgt 110,00 € für Mitglieder des Kreisvereins, für Nichtmitglieder 130,00 €.
Modul 1.2
Zulassung: 6 Hunde
Das Modul 1.1 muss für die Teilnahme an Modul 1.2 bestanden sein. Das Nenngeld für Modul 1.2 beträgt 20,00 € für Mitglieder des Kreisvereins, für Nichtmitglieder
30,00 €
Modul 1.3
Zulassung: 6 Hunde
Die Prüfung wird gemäß der Stuttgarter Vereinbarung durchgeführt sein. Das Modul 1.1 muss bestanden sein. Das Nenngeld für Modul 1.3 beträgt 40,00 € für Mitglieder des Kreisvereins, für Nichtmitglieder 50,00 €.
Nenngeld ist Reuegeld. Jedes Modul ist separat anzumelden.
Nennung auf Formblatt Nr. 1 des LJV unter Beifügung einer Kopie der Ahnentafel des Hundes.
Frisches Schleppwild (Kaninchen, Ente) ist vom Führer mitzubringen.
Vor Beginn der Prüfung sind dem Prüfungsleiter folgende Unterlagen vorzulegen: Ahnentafel, Nachweis der gültigen Tollwutschutzimpfung, Nachweis über bereits abgelegte Prüfungen, gültiger Jagdschein inklusive aktuellem Schiessnachweis. Entenbuch (bei Modul 1.3) Die Teilnahme erfolgt ohne jegliche Haftung seitens des Veranstalters und der Revierinhaber.
Nennungen an Sahim Focic, Email: hundewesen-badischejaeger(at)outlook.de
Die Zahlung des Nenngeldes muss bis zum Nennungsschluss auf dem Konto der Badischen Jäger Rastatt Baden-Baden bei der VR-Bank Mittelbaden, IBAN: DE70665623000072200209, BIC: GENODE61IFF eingegangen sein

