Verpackungsgesetz - Registrierungspflicht für Jäger

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Keine Registrierungspflicht für Jäger durch Verpackungsgesetz.

Gute Nachricht für die meisten: solange Jäger Wildbret nicht gewerbsmäßig in Verkehr bringen, besteht keine Registrierungspflicht lt. Verpackungsgesetz. Der DJV hat einen Frage- und Antwortkatalog hierzu erarbeitet, siehe Link. 

Es besteht weiterhin Registrierungspflicht bei der Veterinärbehörde sobald Jäger verpacktes Wildbret in Verkehr bringen (Lebensmittelhygienegesetz von 2007).