Keine Registrierungspflicht für Jäger durch Verpackungsgesetz.
Gute Nachricht für die meisten: solange Jäger Wildbret nicht gewerbsmäßig in Verkehr bringen, besteht keine Registrierungspflicht lt. Verpackungsgesetz. Der DJV hat einen Frage- und Antwortkatalog hierzu erarbeitet, siehe Link.
Es besteht weiterhin Registrierungspflicht bei der Veterinärbehörde sobald Jäger verpacktes Wildbret in Verkehr bringen (Lebensmittelhygienegesetz von 2007).