Muttertierschutz - wichtige Information

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Das Land hat angesichts eines drohenden ASP-Ausbruchs die Schonzeit für Schwarzwild im Wald auch in diesem Jahr aufgehoben.

Aufgrund der in den letzten Tagen sehr warmen Witterung haben in manchen Bereichen die Bachen schon gefrischt. Leider gehen bei uns
auch schon Meldungen von verwaisten Frischlingsrotten ein, denen die Bachen offensichtlich „weggeschossen“ wurden.

Auch wenn die Reduzierung der Schwarzwildbestände wichtig ist: Die Waidgerechtigkeit darf nicht auf der Strecke bleiben!

Wir verweisen deshalb nochmals ausdrücklich auf den Muttertierschutz (§ 41 Abs. 3 JWMG), dessen Einhaltung oberstes Gebot sein muss!

In der Drückjagdsaison wird empfohlen, bei versehentlichem Abschuss auf eine Strafverfolgung zu verzichten, in der Setz-und Aufzuchtzeit
gilt dies nicht: Das Erlegen eines für die Aufzucht notwendigen Elterntiers ist eine Straftat!