Bei (revierübergreifenden) Drückjagden müssen regelmäßig Verkehrssicherungsmaßnahmen getroffen werden. MLR und Verkehrsministerium bewilligen Zuschüsse zur Kostendeckung bei Maßnahmen an Landstraßen und ggf. Bundesstraßen. Diese sind von jedem einzelnen Revierinhaber zu beantragen, eine Bündelung ist nicht vorgesehen.
MLR und Verkehrsministerium werden auf die kommunalen Spitzenverbände zugehen um eine Kostenübernahme auch für untergeordnete Straßen zu bewirken.