Der LJV informiert über den geänderten Entwurf des Jagd- und Wildtiermangementgesetzes (JWMG)

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

 

verschiedenen Medien, unter anderem der Schwäbischen Zeitung vom Wochenende, ist zu entnehmen, dass Landwirtschaftsminister Bonde einen geänderten Entwurf des geplanten Jagd-und Wildtiermanagementgesetzes dem Kabinett vorgelegt hat. Den Jägern seinen dabei „große Zugeständnisse gemacht worden“. Unter anderem soll die Wildschweinbejagung auch während der Schonzeit im Wald bis zu einem Abstand von 200 m zum Waldaußenrand und im Feld möglich bleiben.

 

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Damit würde der Forderung des Landesjagdverbandes Rechnung getragen, eine zeitlich durchgängige und zur Bestandsreduzierung notwendige Bejagung von Frischlingen und Überläufern zu ermöglichen.  

Der Landesjagdverband sieht es positiv, dass sich der Gesetzgeber in dieser wichtigen Frage bewegt hat .Dies geht in die richtige Richtung.  

Für eine positive Gesamtbewertung des geänderten Entwurfs ist es jedoch noch zu früh, weil er dem Landesjagdverband noch nicht offiziell zugestellt wurde und der Verband eine ganze Liste von wichtigen Änderungswünschen in seiner offiziellen fast 50-seitigen Stellungnahme eingefordert hatte und noch sorgfältige Prüfungen, inwieweit die Forderungen im neuen Entwurf berücksichtigt wurden, notwendig sind.  

Wir werden Sie über die Einschätzung des Verbandes und die weitere Vorgehensweise zeitnah auf dem Laufenden halten.  

Mit freundlichen Grüßen  

Martin Bürner

Geschäftsführer Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V.

Felix-Dahn-Straße 41, 70597 Stuttgart

Tel. 0711/268436-13, Fax –29