Das Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg hat die Regelungen zur Aufhebung der Jagdruhezeit für Schwarzwild und weitere Regelungen zur Erleichterung der Bejagung mit der Änderung der Durchführungsverordnung zum Jagd-und Wildtiermanagementgesetz verlängert – Verordnung siehe Anlage „Verordnung“.