Jagdgesetzänderung im Hau-Ruck-Verfahren
LJV ist nicht mit allen Neuregelungen einverstanden
Der Landtag von Baden-Württemberg hat heute das Gesetz zur Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedet.
(Stuttgart, 24. Juni 2020) „Das Gesetz enthält einige Änderungen, die dem Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. wichtig sind. So begrüßen wir die Einführung von Stadtjägern sowie eines elektronischen Wildtierportals, die Regelungen zur Kostentragung im Wildschadensverfahren und die Einführung einer grundsätzlichen Verpflichtung von Landwirten zur Erleichterung der Bejagung und Verhütung von Wildschäden. In anderen Teilen sind wir aber über Änderungen, vor allem wie sie zustande gekommen sind, enttäuscht“, so Landesjägermeister Dr. Friedmann.
Ärgerlich für den Verband ist besonders, dass der Gesetzentwurf mit zwei kleinen Änderungsvorschlägen in einer Sondersitzung des Agrarausschusses nahezu diskussionslos „durchgewunken“ wurde. Die sachlich begründeten Einwände und Änderungsvorschläge des LJV wurden im parlamentarischen Verfahren kaum berücksichtigt. Ärgerlich für den Verband ist zudem, dass Ergebnisse langwieriger Sitzungen mit anderen Verbänden unter ministerieller Zustimmung im Vorfeld des Verfahrens beim Gesetzentwurf außen vor geblieben sind.
Mit großer Sorge sieht der Verband vor allem die Verlegung der allgemeinen Jagdruhezeit von Mitte Februar bis Mitte April. „Sie dient angeblich nicht dazu, die Bejagung von Rehwild weiter zu forcieren, aber mit der Verschiebung erweist das Land dem Artenschutz einen gewaltigen Bärendienst“ warnt Dr. Friedmann.
Zur Unterstützung des bedrohten Auerwildes im Schwarzwald und von Offenlandarten wie Rebhuhn, Feldhase oder Kiebitz ist die Bejagung von Beutegreifern im Winter wichtig, damit in der Brut- und Aufzuchtzeit der Druck auf diese Arten geringer ist. Der LJV befürchtet, dass mit der neuen Schonzeitregelung Bemühungen von Landwirten, Naturschützern und Jägern zum Erhalt der Artenvielfalt im Offenland („Allianz für Niederwild“), an der übrigens auch das Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz beteiligt ist, einen Rückschlag erleiden