Den Meinungsbeitrag und das Schreiben von Minister Strobl, sowie die Anmerkungen und Empfehlungen des LJV finden Sie unter: https://www.landesjagdverband.de/detail/artikel/aufbewahrung-von-waffenschrankschluesseln-3/a/detail/c/News/
Alles in allem bleibt festzuhalten, dass aktuell zwar keine konkreten oder speziellen gesetzlichen Regelungen zur Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln bestehen. Da aber durch eine nachlässige Aufbewahrung des Schlüssels der Schutz des Waffenschrankes vor einem unbefugtem Zugriff Dritter auf die Waffen im schlimmsten Fall gänzlich verloren gehen kann, ist der Waffenschrankschlüssel als Teil der Waffenaufbewahrung anzusehen.
Konkrete Erläuterungen siehe Schreiben.