Biotopgestaltung

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Ab sofort gibt es die neue Möglichkeit, dass Landwirte eine Ackerfläche mit einer vorgeschriebenen Blühmischung einsähen. Diese Fläche muss dann als absoluter Rückzugsraum für alle Tierarten 5 Jahre stehenbleiben, ohne dass Maßnahmen wie Mulchen oder Mähen durchgeführt werden dürfen. Diese Maßnahme wird vom MLR mit einem sehr hohen Betrag für den Landwirt finanziert. Bitte sprechen Sie die in ihrem Revier wirtschaftenden Landwirte an, die Maßnahme wird in einem gemeinsamen Antrag, den der Landwirt stellt, unter Punkt E 8 beschrieben.